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   VGH Hessen, 28.09.2009 - 5 B 1701/09   

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https://dejure.org/2009,94072
VGH Hessen, 28.09.2009 - 5 B 1701/09 (https://dejure.org/2009,94072)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.09.2009 - 5 B 1701/09 (https://dejure.org/2009,94072)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 (https://dejure.org/2009,94072)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 5 B 1701/09
    Dies wird in der Regel bei bis zu 100 m langen, nicht abknickenden Sackgassen angenommen, da sie den Eindruck einer unselbständigen Zufahrt zu der (Haupt)Anlage erwecken (BVerwG, Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 12 Rdnr 15 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 21.12.2006 - 5 TG 2329/06

    Beitragserhebung für den Um- und Ausbau von Straßen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 5 B 1701/09
    Eine Erneuerungsbedürftigkeit ist für diesen Beitragstatbestand nicht erforderlich (vgl. Urteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, NVwZ-RR 1992, 100 = HSGZ 1992, 39; Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 5 TG 2329/06 -).
  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02

    Gerichtlicher Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; ausländerrechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 5 B 1701/09
    Dies ergibt sich schon daraus, dass anderenfalls die Antragstellerseite mit dem erstinstanzlichen Vorbringen, das vom Verwaltungsgericht als nicht entscheidungserheblich nicht berücksichtigt worden ist, im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen wäre (vgl. dazu: Hess VGH, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -, NVwZ-RR 2003, 4958; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage, § 146 Rdnr. 43 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2831/88

    Straßenbaubeitrag: Beitragsfähigkeit bei Verbesserung; Ablaufhemmung

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 5 B 1701/09
    Eine Erneuerungsbedürftigkeit ist für diesen Beitragstatbestand nicht erforderlich (vgl. Urteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, NVwZ-RR 1992, 100 = HSGZ 1992, 39; Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 5 TG 2329/06 -).
  • VG Wiesbaden, 07.12.2020 - 1 L 394/20

    Beginn und Ablauf der Festsetzungsfrist bei Straßenausbaubeiträgen

    Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, wonach eine Pflicht der Gemeinde, alles Zumutbare zu tun, um eine Beschleunigung der Rechnungserteilung zu erreichen und damit die sachliche Beitragspflicht früher eintreten zu lassen, nicht bestehe, sei nicht einschlägig.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe mit Beschluss vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 - entschieden, dass in manchen Fällen der umlegungsfähige Aufwand nicht schon mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung ermittelbar sei, wenn weitere Angaben erforderlich seien.

    Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 - und vom 12. Dezember 2016 - 5 B 2341/16 - auseinandergesetzt.

    Deshalb gilt in der Regel der Eintritt der Berechenbarkeit mit der letzten zu berücksichtigenden Unternehmerrechnung als maßgeblicher Entstehungszeitpunkt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, juris Rn. 8 ).

    Zur Berechnung des umlegungsfähigen Aufwands kann es beispielsweise erforderlich sein, den Kostenanteil an den Gesamtbaumaßnahmen, der auf die straßenbeitragsfähige Maßnahme und auf die anteilige Straßenentwässerung entfällt, durch ein Ingenieurbüro ermitteln zu lassen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, juris Rn. 9 ).

  • VGH Hessen, 18.01.2018 - 5 B 1217/17

    Straßenausbaubeitrag

    Allerdings müssen diese beiden unterschiedlichen Beitragstatbestände nicht zwingend alternativ vorliegen, auch eine Kombination ist möglich (Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2018 - 5 A 1481/17.Z -, vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, Juris, und vom 21. Dezember 2006 - 5 TG 2329/06 -, Juris; Urteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, NVwZ-RR 1992, 100 = HSGZ 1992, 39 = Juris; Driehaus, a.a.O., § 32 Rn. 38 ff. m.w.N.).

    Maßgeblich sind die nach objektiven Kriterien zu beurteilenden Effekte, die sich nach dem Gestaltungs- und Planungsermessen der Gemeinde ergeben sollen (Senatsbeschlüsse vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, a.a.O., und vom 9. Juli 1999 - 5 TZ 4571/98 -, HSGZ 2000, 78 = GemHH 2001, 141 = Juris).

    Die Rechtsprechung des Senats geht davon aus, dass ein gerade verlaufender Stichweg erst ab einer Länge von über 100 m zu einer selbstständigen Anlage wird, allerdings kann im Straßenbeitragsrecht eine abzweigende Sackgasse, der als "Anliegerstraße" eine andere Verkehrsbedeutung als dem Hauptstraßenzug zukommt, weil dieser überwiegend inner- oder überörtlichem Durchgangsverkehr dient, auch dann als selbstständige Verkehrsanlage angesehen werden, wenn die Länge von über 100 m nicht erreicht wird (Senatsurteil vom 18. Dezember 2017 - 5 A 679/16 - Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2017 - 5 B 3030/16 -, DWW 2017, 112 = HSGZ 2017, 330, vom 28. Mai 2013 - 5 A 579/13.Z -, HSGZ 2014, 58, vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, juris, und vom 22. August 2006 - 5 TG 1481/06 -, HSGZ 2006, 423 = GemHH 2007, 43 = KStZ 2007, 77, sämtlich auch Juris).

  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 6080/17

    Keine Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei Verstoß gegen

    Allerdings müssen diese beiden unterschiedlichen Beitragstatbestände nicht zwingend alternativ vorliegen, auch eine Kombination ist möglich (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, juris, Rn. 4 ; Urteil vom 5. Juni 2018 - 5 A 1537/16 -, juris, Rn. 29 ; siehe auch Beschluss der Kammer vom 11. Mai 2017 - 6 L 821/17.KS -, juris, Rn. 68 ).
  • VG Kassel, 26.11.2020 - 6 K 2433/17

    Zu geringe Veranlagung zu einem Straßenbeitrag

    Allerdings müssen diese beiden unterschiedlichen Beitragstatbestände nicht zwingend alternativ vorliegen, auch eine Kombination ist möglich (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, juris, Rn. 4 ; Urteil vom 5. Juni 2018 - 5 A 1537/16 -, juris, Rn. 29 ; siehe auch Beschluss der Kammer vom 11. Mai 2017 - 6 L 821/17.KS -, juris, Rn. 68 ).
  • VG Wiesbaden, 17.03.2022 - 1 L 1937/19

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Heranziehung zu

    Deshalb gilt in der Regel der Eintritt der Berechenbarkeit mit der letzten zu berücksichtigenden Unternehmerrechnung als maßgeblicher Entstehungszeitpunkt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, juris Rn. 8 ).
  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 38/09

    Zeitpunkt der Ermittelbarkeit des Umlagefähigen Aufwandes bei

    Denn erst zu diesem Zeitpunkt stand für sie fest, welcher Kostenanteil der Neuverlegung der Kanalisation auf die Straßenentwässerung entfiel und in welcher Höhe sie danach tatsächlich Kosten zu tragen hatte, zumal ihr die Höhe der gewährten Fördermittel für die durchgeführten Maßnahmen nicht im einzelnen bekannt war (vgl. zur Berechenbarkeit des umlagefähigen Aufwandes bei Gemeinschaftseinrichtungen auch: VGH Kassel, B. v. 28.09.2009, 5 B 1701/09).
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